Das Arbeitsrecht ist untergliedert in das Individualarbeitsrecht und das kollektive Arbeitsrecht.
Das Individualarbeitsrecht umfasst dabei im Wesentlichen die Rechtsbeziehungen zwischen dem Arbeitgeber und dem Arbeitnehmer.
Das kollektive Arbeitsrecht regelt dagegen das Verhältnis zwischen Arbeitgebern und Interessenvertretern der Arbeitnehmer (Betriebsrat/Personalrat). Zum kollektiven Arbeitsrecht zählen
In Deutschland gibt es kein Arbeitsgesetzbuch. Einschlägige Regelungen sind verstreut in den verschiedensten Rechtsquellen zu finden, wie zum Beispiel: Arbeitsverträge,
Betriebsvereinbarungen, Tarifverträge, Verordnungen, Bundesrecht, Europarecht. Außerdem gibt das Bundesarbeitsgericht regelmäßig mit seinen Entscheidungen die Regeln im Arbeitsrecht vor.
Ob Arbeitnehmer oder Arbeitgeber, für beide stellt das Arbeitsrecht eine sehr komplexe und vielschichtige Materie dar, die ohne entsprechende Kenntnisse nicht bearbeitet werden sollte.
Ich empfehle Ihnen daher anwaltliche Hilfe in Anspruch zu nehmen, bevor Sie eine arbeitsrechtliche Entscheidung treffen.
Aufgrund meines erfolgreichen Abschlusses des Fachanwaltslehrganges im Arbeitsrecht sowie der Teilnahme an ständiger Fortbildung können Sie davon ausgehen, dass ich Sie optimal beraten und vertreten werde.
Bitte zögern Sie nicht und sprechen Sie mich an.