Arbeitsrecht

Das Arbeitsrecht ist untergliedert in das Individualarbeitsrecht und das kollektive Arbeitsrecht.

Das Individualarbeitsrecht umfasst dabei im Wesentlichen die Rechtsbeziehungen zwischen dem Arbeitgeber und dem Arbeitnehmer.

Hierzu gehören u.a.:

  • Kündigungsschutz (Achtung!! 3-Wochenfrist)
  • Überstunden/zulässige Arbeitszeit
  • Entgeltfortzahlung im Krankheitsfall
  • Sonderzahlungen (Urlaubsgeld, Weihnachtsgeld etc.)
  • Berufsausbildung
  • Urlaub
  • Erziehungsurlaub = Elternzeit
  • Mutterschutzbestimmungen
  • Anspruch auf Teilzeitarbeit
  • Mobbing
  • Zulässigkeit befristeter Arbeitsverhältnisse
  • Altersteilzeit
  • Rechte der Arbeitnehmer in Insolvenzverfahren
  • Betriebliche Altersversorgung
  • Prüfung und Gestaltung von Arbeitsverträgen

Das kollektive Arbeitsrecht regelt dagegen das Verhältnis zwischen Arbeitgebern und Interessenvertretern der Arbeitnehmer (Betriebsrat/Personalrat). Zum kollektiven Arbeitsrecht zählen

  • das Betriebsverfassungsgesetz (hier werden auch individuelle Rechte zwischen Arbeitgebern und Arbeitnehmern geregelt), das Koalitionsrecht (Art. 9 Abs. 3 GG),
  • das Tarifvertragsrecht,
  • das Arbeitskampfrecht
  • das Montanmitbestimmungsgesetz sowie
  • das Mitbestimmungsgesetz von 1976.

In Deutschland gibt es kein Arbeitsgesetzbuch. Einschlägige Regelungen sind verstreut in den verschiedensten Rechtsquellen zu finden, wie zum Beispiel: Arbeitsverträge,
Betriebsvereinbarungen, Tarifverträge, Verordnungen, Bundesrecht, Europarecht. Außerdem gibt das Bundesarbeitsgericht regelmäßig mit seinen Entscheidungen die Regeln im Arbeitsrecht vor.
Ob Arbeitnehmer oder Arbeitgeber, für beide stellt das Arbeitsrecht eine sehr komplexe und vielschichtige Materie dar, die ohne entsprechende Kenntnisse nicht bearbeitet werden sollte.

Ich empfehle Ihnen daher anwaltliche Hilfe in Anspruch zu nehmen, bevor Sie eine arbeitsrechtliche Entscheidung treffen.

Aufgrund meines erfolgreichen Abschlusses des Fachanwaltslehrganges im Arbeitsrecht sowie der Teilnahme an ständiger Fortbildung können Sie davon ausgehen, dass ich Sie optimal beraten und vertreten werde.

Bitte zögern Sie nicht und sprechen Sie mich an.