Scheidungsrecht

Eine Trennung mit anschließender Scheidung stellt meist emotional und auch organisatorisch eine große Belastung für alle Beteiligten dar. Die sich daraus ergebenden Fragen zum Sorge- sowie Umgangsrecht an den gemeinsamen Kindern, aber auch Fragen zu finanziellen Bereichen wie Zugewinnausgleich, Unterhalt, Aufteilung Hausrat oder Versorgungsausgleich sind für den juristischen Laien gar nicht so einfach zu durchschauen. Große Verunsicherung ist meist das Resultat auf beiden Seiten. Empfehlenswert ist es, zu allen Fragen rechtzeitig eine anwaltliche Rechtsberatung in Anspruch zu nehmen. Ihre schwierige Situation ist mir bewusst. Daher werde ich Sie in Ihrer familienrechtlichen Angelegenheit entsprechend einfühlsam, vertrauensvoll und stets Ihr eigenes Wohlergehen sowie das Ihrer Kinder im Fokus behaltend, begleiten. Ich freue mich, Ihnen in allen Belangen Ihre Trennung oder Scheidung betreffend helfen zu können.

Online Scheidung zu Mindestkosten

Es gibt Fälle, bei denen ich einen Scheidungsantrag beim Familiengericht einreichen kann, ohne dass es vorher zu einem persönlichen Treffen zwischen mir und Ihnen gekommen sein muss.

Es muss sich um eine einvernehmliche Scheidung handeln, bei der Einigkeit darüber besteht, dass die Ehe geschieden werden soll und alle persönlichen sowie finanziellen Fragen rund um das Thema Scheidung müssen ebenfalls zwischen Ihnen und Ihrem Ehepartner einvernehmlich geregelt sein. Zu den Bereichen wie Sorge- und Umgangsrecht an den gemeinsamen Kindern, Zugewinnausgleich, Unterhalt, Hausrat, Ehewohnung oder Versorgungsausgleich muss also zwischen den Eheleuten ein Konsens bestehen. Bei gegenseitigen Forderungen ist eine Onlinescheidung nicht möglich.
Im Regelfall müssten die Eheleute mindestens ein Jahr lang voneinander getrennt gelebt haben. Ein Getrenntsein ist auch in der Ehewohnung möglich.

Die Onlinescheidung bietet also eine besondere Möglichkeit dar, sich schnell, unkompliziert und kostengünstig wie möglich, scheiden zu lassen. Denn nur auf Seiten des Antragstellers muss ein Anwalt für diesen auftreten. Der zustimmende Antragsgegner benötigt keinen Anwalt. Oftmals teilen sich die Beteiligten also die Kosten für einen Anwalt.

Kontaktieren Sie mich gerne bei Fragen und Interesse an einer Scheidung. Ich würde Ihnen im Anschluss die notwendigen Unterlagen sowie einen Kostenvoranschlag zusenden.

Kontaktieren