Verkehrsrecht

So sehr viel Spaß das Autofahren auch macht, kommt es immer wieder vor, dass Ärger mit der Polizei droht:

Sie wurden geblitzt, angehalten oder gar aus dem Verkehr gezogen und es wird Ihnen beispielweise vorgeworfen:

  • Geschwindigkeitsüberschreitung
  • Abstandsverstoß
  • Trunkenheitsfahrt
  • Fahren ohne Fahrerlaubnis
  • Fahren ohne Haftpflichtversicherung
  • Handyverstoß
  • Rotlichtverstoß
  • Gefährdung des Straßenverkehrs
  • Unerlaubtes Entfernen vom Unfallort

In all diesen Fällen biete ich nach jahrelanger Erfahrung und Expertise meine anwaltliche Hilfe bei der Verteidigung und Abwehr der gegen Sie erhobenen Anschuldigungen an. Der Angeschuldigte muss bis auf die Mitteilung seiner Personalien vor der Polizei nicht aussagen. Von diesem Recht sollte Gebrauch gemacht werden, denn Einlassungen vor Akteneinsicht sind mit erheblichen Risiken verbunden.

Im Verkehrsunfallrecht strebe ich an, die Kosten für den Mandanten so niedrig wie möglich zu halten und die Durchsetzung seiner Ansprüche gegen die Haftpflichtversicherung bereits im außergerichtlichen Stadium zu erreichen.

Ich behalte für Sie nach einem Verkehrsunfall den Überblick und weise Sie auf sämtliche Schadenspositionen hin, die ersetzt verlangt werden können.

Hierbei handelt es sich unter anderem um folgende Schadenspositionen, die von der Versicherung bzw. von dem Halter/Fahrer zu ersetzen sind.

  • Reparaturkosten
  • Wertersatz
  • Merkantiler Minderwert
  • Nutzungsausfall
  • Kosten für einen Mietwagen
  • Ersatz der Gutachterkosten (außer bei Minimalschäden)
  • Rechtsanwaltskosten
  • Kostenpauschale
  • Haushaltsführungsschaden
  • Schmerzensgeld

Gleichwohl, ob unverschuldet oder verschuldet, ist es in jedem Fall sinnvoll und dringend anzuraten, einen Anwalt aufzusuchen. Bei den gegnerischen Haftpflichtversicherungen arbeiten geschulte, hoch qualifizierte Sachbearbeiter, die erfahrungsgemäß alles daran setzen, die zu regulierende Schadenssumme auf ein Minimum zu beschränken. Die erforderliche „Waffengleichheit“ erreichen Sie nur mit Hilfe eines Anwaltes.

Ein Verkehrsunfall kann für den Betroffenen neben den zivilrechtlichen auch strafrechtliche bzw. ordnungswidrigkeitsrechtliche Folgen haben. Bitte zögern Sie nicht, mich zu kontaktieren. Nach erfolgter Akteneinsicht werde ich alle notwendigen Schritte mit Ihnen absprechen und einleiten.