Allgemeines Zivilrecht

Ich vertrete Sie in allen Angelegenheiten des Zivilrechts. Davon umfasst sind alle denkbaren Streitigkeiten sowie Beziehungen zwischen Bürger und Bürger.

Einen der wichtigsten Grundsätze im allgemeinen Zivilrecht stellt der Grundsatz „ Pacta sunt servanda“ dar. Dieser besagt, dass die Parteien eines Vertrages, diesen einzuhalten haben. In der Realität wird dieses Prinzip der Vertragstreue aber oftmals verletzt. Dabei kommt es vor, dass die beiden Vertragsparteien den Vertragsinhalt unterschiedlich deuten und selbst ein ellenlanges Hin und Her an Argumenten den Parteien keine Abhilfe schafft. Gleichwohl ob Sie sich von einem für Sie ungünstigen Vertrag lösen möchten oder die andere Seite zur Vertragserfüllung anhalten möchten oder wegen gar Vertragsbruchs „rankriegen“ möchten, werde ich Ihnen anhand der Einzelheiten Ihres konkreten Falles die Erfolgschancen eines außergerichtlichen und wenn nötig gerichtlichen Verfahrens überprüfen und Sie bei der Durchsetzung Ihrer Rechte tatkräftig unterstützen. Wir gehen Ihren Weg gemeinsam Hand in Hand.

Zum allgemeinen Zivilrecht zählen sämtliche gesetzliche Regelungen, die die Rechtsverhältnisse von natürlichen Personen (Verbraucher) sowie juristischen Personen (Unternehmen, Firmen usw.) betreffen. Im Gegensatz zum öffentlichen Recht, bei dem der Staat als Obrigkeit agiert, umfasst das Zivilrecht (auch Privatrecht genannt) ausschließlich Angelegenheiten zwischen gleichgeordneten Rechtsträgern.

Bei zivilrechtlichen Fragestellungen unterstütze ich Sie insbesondere bei der Geltendmachung und Durchsetzung von Ansprüchen, aber auch bei der Abwehr unberechtigter Forderungen. Darüber hinaus biete ich Ihnen meine Hilfe bei der Vertragsgestaltung (Erstellung von Verträgen, AGB usw.) an.

Das Tätigkeitsfeld der Kanzlei umfasst insbesondere

Vertragsrecht

Rechtsfragen zu sämtlichen Vertragstypen ( z.B. Dienstvertrag, Darlehensvertrag, Bürgschaftsvertrag, Schenkung, Reise-, Makler- und Geschäftsbesorgungsverträge).

Kaufrecht

Übereignung der Kaufsache, Geltendmachung des Kaufpreises, Nachbesserung (Reparatur) oder Nachlieferung, Rücktritt vom Vertrag, Kaufpreisminderung, Schadensersatz, Garantie, Ersatz vergeblicher Aufwendungen, über das Internet abgeschlossene Kaufverträge (z.B. eBay und Amazon) usw.

Werkvertragsrecht

Herstellung/Veränderung des Werkes (Der Unternehmer schuldet einen Erfolg), Geltendmachung der Vergütung (Werklohn), Mängelrechte des Bestellers (u.a. Selbstvornahme), zugesicherte Eigenschaften usw.

Ehrenschutz

Beseitigung und Unterlassung von Beeinträchtigungen.

Beleidigende, ehrverletzende sowie unwahre Äußerungen sind nicht nur kränkend, sondern können den Betroffenen auch in der Öffentlichkeit verächtlich machen. Andererseits muss es jedem auch möglich sein, seine eigene Meinung kundzutun. Im Rahmen einer umfassenden Abwägung zwischen der Meinungsfreiheit des Äußernden und dem allgemeinen Persönlichkeitsrecht des Betroffenen werde ich, gleichwohl auf welcher Seite Sie sich befinden, die notwendigen Schritte für Sie einlegen.

Schadensersatzrecht

Hierzu können verschiedenste Ereignisse aus dem alltäglichen Leben fallen: z.B. Körperverletzung, Hundebiss, Diebstahl, Unfall im Treppenhaus oder bei Eisglätte usw.

Neben dem Schadensersatz mache ich auch das Ihnen eventuell zustehende Schmerzensgeld (immaterieller Schaden) für Sie geltend.