Hinweis: Ich bin vom sachbearbeitenden Rechtsanwalt darauf hingewiesen worden, dass sich die Rechtsanwaltsgebühren nach dem Gegenstandswert berechnen (§ 49 b BRAO), falls keine gesonderte schriftliche Abrede getroffen wird.
Vorstehende Angaben habe ich nach bestem Gewissen gemacht.
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