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Hinzu kommt, dass parallel ein Steuerverfahren läuft.

Denn anders als im Strafverfahren sind Sie grundsätzlich zur Auskunft verpflichtet. Schweigen Sie hier und wirken Sie bei Ihren Einkommensverhältnissen nicht mit, wird das Finanzamt eine Schätzung vornehmen.

Spätestens jetzt müssten Sie einen Anwalt beauftragen, denn ohne diesen wird es meistens nicht besser, sondern eher schlimmer. Da aber viele Anwälte entweder Strafrechtler oder Steuerrechtler sind, müssten Sie streng genommen zwei Anwälte beauftragen. Das ist natürlich mit enormen Kosten verbunden und zudem müssen diese beiden Anwälte auch harmonieren und sich blind verstehen. In der Praxis ist aber eher so, dass die Zielsetzung des Strafrechtlers eine ganz andere ist als die des Steuerrechtlers, so dass es durchaus vorkommt, dass es hier zu Reibereien kommt.