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Online Scheidung zu Mindestkosten

Es gibt Fälle, bei denen ich einen Scheidungsantrag beim Familiengericht einreichen kann, ohne dass es vorher zu einem persönlichen Treffen zwischen mir und Ihnen gekommen sein muss.

Es muss sich um eine einvernehmliche Scheidung handeln, bei der Einigkeit darüber besteht, dass die Ehe geschieden werden soll und alle persönlichen sowie finanziellen Fragen rund um das Thema Scheidung müssen ebenfalls zwischen Ihnen und Ihrem Ehepartner einvernehmlich geregelt sein. Zu den Bereichen wie Sorge- und Umgangsrecht an den gemeinsamen Kindern, Zugewinnausgleich, Unterhalt, Hausrat, Ehewohnung oder Versorgungsausgleich muss also zwischen den Eheleuten ein Konsens bestehen. Bei gegenseitigen Forderungen ist eine Onlinescheidung nicht möglich.
Im Regelfall müssten die Eheleute mindestens ein Jahr lang voneinander getrennt gelebt haben. Ein Getrenntsein ist auch in der Ehewohnung möglich.

Die Onlinescheidung bietet also eine besondere Möglichkeit dar, sich schnell, unkompliziert und kostengünstig wie möglich, scheiden zu lassen. Denn nur auf Seiten des Antragstellers muss ein Anwalt für diesen auftreten. Der zustimmende Antragsgegner benötigt keinen Anwalt. Oftmals teilen sich die Beteiligten also die Kosten für einen Anwalt.